Concours de lecture pour le Land de Hesse
Conditions de participation - Teilnahmebedingungen
Der Wettbewerb richtet sich an Schülerinnen und Schüler des 3. Lernjahres.
Bitte beachten Sie, dass Muttersprachler/innen von der Teilnahme ausgeschlossen sind.
Zeitplan - Plan de déroulement
- Bis Freitag, 06 Dezember 2024
grundsätzliche Anmeldung der Schule per Mail an contact@auplaisirdelire.de, sujet: Participation au concours de lecture 2025. - Dezember 2024 - Anfang Februar 2025
Durchführung der klassen- und/oder schulinternen Vorleswettbewerbe zur Ermittlung eines/einer Schulsieger*in - Bis Freitag, 07 Februar 2025
Anmeldung des Schulsiegers/der Schulsiegerin. Das Anmeldungsformular wird nach der Schulanmeldung verschickt. -
Mittwoch, 12. März 2025
Online-Finale des Vorlesewettbewerbs.
Plus d'informations sur le déroulement
- Ermittlung der Schulsieger
Jede Schule organisiert einen Vorlesewettbewerb für die Klassen im 3. Lernjahr und ermittelt einen Schulsieger bzw. eine Schulsiegerin. Dieser bzw.diese meldet die Schule in der Bibliothèque Au plaisir de lire an. Alternativ entsendet die angemeldete Schule eine/n besonders vorlesekundige/n Schüler/in. Auf jeder weiterführenden Ebene muss aus einem anderen Buch gelesen werden. - Finale in Frankfurt
Sofern das Finale in Präsenz stattfindet, findet das Landesfinale in Frankfurt in der APDL statt. (Jeder Teilnehmer erhält eine Einladung mit Uhrzeit und Ortsangabe, Reisekosten können leider nicht erstattet werden). - Preise
Klassenebene Urkunde (von der Schule auszustellen)
Schulebene Urkunde / evtl. Geschenk (von der Schule auszustellen)
Finale Urkunde + Buchgeschenk (Bibliothèque francophone)
(Sponsoren: Fördervein Au Plaisir de lire/Institut français Mainz/Klett Verlag/Cornelsen) - Was wird vorgelesen?
Wie beim deutschen Bundesvorlesewettbewerb sollen die Schüler und Schülerinnen aus einem Buch ihrer Wahl sowie einen kleinen Ausschnitt eines unbekannten Textes vorlesen. Wunschtext: Aus dem vielseitigen Angebot der aktuellen Kinder- und Jugendliteratur wählt jeder Schüler/jede Schülerin sein Vorlesebuch und eine geeignete Textpassage aus. Beratung ist dabei erlaubt und kann hilfreich sein, die Schüler sollten jedoch möglichst selbstständig ihre Wahl treffen. Wir empfehlen, Texte zeitgenössischer Kinder-und Jugendbuchautoren und -autorinnen zu wählen.
Nicht zugelassen sind Schullesebücher, Lyrik, Theater- und Mundartstücke. Die Texte dürfen nicht aus fotokopierten Blattsammlungen entnommen, nicht zusammengestrichen, ergänzt oder auf sonstige Art verändert sein. Bei der Anmeldung zum Finale muss angegeben werden, ob der ausgewählte Auszug aus einer Klassenlektüre oder einer sog. lecture individuelle entnommen wurde.Die vorgegebene Lesezeit beträgt ca. drei Minuten. Bei dem Finale in Frankfurt werden von jedem Kandidaten vorweg kurze Informationen über das ausgesuchte Buch auf Französisch gegeben: Titel, Autor, Grund der Auswahl sowie die Angabe darüber, ob es sich um eine Klassenlektüre oder eine private Lektüre handelt. Ferner soll der inhaltliche Zusammenhang zum vorbereiteten Kapitel oder Textabschnitt kurz auf Französisch umrissen werden. Der Kandidat soll u.a. in der Lage sein, auf folgende Fragen zu antworten: Quel livre présentes-tu ? De quoi s'agit-il ? Pourquoi as-tu choisi ce livre?
Der zweite, unbekannte Text wird von der Jury vorgegeben. Bei der Auswahl wird ein angemessener Schwierigkeitsgrad beachtet (keine "Zungenbrecher" oder fremdsprachlichen Ausdrücke, ausgewogen verteilte Dialoge, aber durchaus passé simple und subjonctif).
Um den Schülerinnen und Schülern den Einstieg zu erleichtern, führt ein Jurymitglied in den Kontext des vorgegebenen Auszugs ein. Bücher können für den Wettbewerb bei der Bibliothèque francophone ausgeliehen werden. -
Wer bewertet?
Zur Beurteilung der Vorlesebeiträge wird ein an den GER angelehnter Bewertungsbogen verwendet. Bei den Klassen bzw. Schulentscheiden soll die Jury aus Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften bestehen. Für das Finale in Frankfurt wird die Bibliothèque francophone Au Plaisir de Lire die Jury zusammenstellen. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!